AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VALOR Research & Consulting


§ 1 Vertragsgegenstand; Geltungsbereich


1.1 VALOR Research & Consulting, Wohlwillstraße 17, 20359 Hamburg, (VALOR),
erbringt Beratungs- und Dienstleistungen für Kunden auf dem Gebiet der qualitativen und quantitativen Marktforschung.
1.2 Leistungen und Angebote von VALOR erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen von VALOR gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Art und Umfang der Leistungen; Vergütung der Leistung


2.1 Art und Umfang der Leistungen und ihre Vergütung werden durch vertragliche Vereinbarungen geregelt. Maßgebend dafür sind:
- das Angebot inkl. Anlagen;
- nachstehende Bedingungen;
- Richtlinien und Fachnormen, soweit sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe allgemein angewandt werden.
2.2 Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Vereinbarungen in der vorstehenden Reihenfolge.

§ 3 Angebot; Bindungsfrist


VALOR ist bis 30 Tage nach Angebotsabgabe an ihr Angebot gebunden.

§ 4 Vergütung; Kosten


Die im Angebot aufgeführte Vergütung umfasst grundsätzlich alle Kosten, die zur Durchführung des im Angebot bezeichneten Auftrags für den Kunden anfallen. Soweit der Kunde darüber hinaus im Angebot nicht aufgeführte Leistungen verlangt, kann VALOR hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangen. Mehrkosten, die von VALOR nicht zu vertreten sind und Mehrkosten, die bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar waren, kann VALOR dem Kunden in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Kunden klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind.

§ 5 Exklusivität


VALOR gewährt keine Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden. Soweit dennoch eine Exklusivität vereinbart wird, werden Dauer und Zusatzvergütung gesondert festgesetzt.

§ 6 Schutz- und Nutzungsrechte


6.1 Soweit VALOR im Rahmen der Leistungserbringung eigene urheberrechtlich geschützte oder anderen Schutzrechten unterliegende Arbeitsunterlagen, Verfahren oder Methoden erstellt und/oder einsetzt, verbleiben sämtliche Rechte - insbesondere alle Verwertungs- und Nutzungsrechte - bei VALOR. Alle Arbeitsunterlagen einschließlich der Fragebögen, Datenträger und sonstiger von VALOR zu einer Untersuchung eingebrachten Sachen, bleiben im Eigentum von VALOR. Rechte des Kunden an Unterlagen, die er erarbeitet oder eingebracht hat, bleiben hiervon unberührt.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, weder selbst noch durch seine Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen VALOR zustehende urheberrechtlich geschützte oder anderen Schutzrechten unterliegende Arbeitsunterlagen, Verfahren oder Methoden weiterverwenden, weiterverkaufen oder durch Dritte weiterverwenden, weiterverkaufen oder in anderer Form Dritten ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung durch VALOR zugänglich zu machen.

§ 7 Mitwirkung des Kunden


7.1 Der Kunde hat VALOR die zur Durchführung der Studien und Untersuchungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere notwendige Muster, Proben und Vorlagen in ausreichender Anzahl vorrätig zu halten. Einzelheiten der Mitwirkung des Kunden, wie etwa funktionsfähige Bereitstellungen von Anlagen oder Geräten werden im Angebot oder in dessen Anlagen festgelegt.
7.2 Die Mitwirkung des Kunden insbesondere durch Teilnahme bei Untersuchungen sowie die Überprüfung der Ergebnisse der Untersuchung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Insoweit ist dem Kunden bekannt, dass VALOR zur Wahrung der Anonymität der Befragten und Testpersonen aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet ist.

§ 8 Auftragsdurchführung


8.1 Gruppendiskussionen werden als durchführbar angesehen, wenn mindestens ¾ der Befragten bzw. Testpersonen anwesend sind. Auch wenn eine höhere Zahl von Befragten oder Testpersonen vorgesehen wurde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung oder Minderung der vereinbarten Vergütung.
8.2 Der Kunde erkennt die vollständige Vertragserfüllung an, wenn VALOR in einer Reihenbefragung mindestens 95% der vorgesehenen Interviews durchführen konnte.
8.3 Der Kunde erkennt an, dass alle quantitativen Aussagen in Berichten, Reports, Top-Line-Reports oder anderen Projektauswertungen Schätzungen bzw. Hochrechnungen sind, die ausschließlich auf den in der Untersuchung erhobenen Daten basieren.
8.4 Berichte oder andere Projektauswertungen werden in Absprache mit dem Kunden möglichst zeitnah zur Untersuchung dem Kunden zur Verfügung gestellt. Soweit Berichte und Projektauswertungen erst bis zu 7 Tagen nach dem vereinbarten Abgabetermin zur Verfügung gestellt werden, besteht für den Kunden kein Anspruch auf einen Preisnachlass.
8.5 VALOR ist jederzeit berechtigt, mit der Erfüllung oder Teilerfüllung des Auftrags Dritte zu beauftragen (Raumanmietung, Rekrutierung, Moderation, Projektauswertung etc.).

§ 9 Verschwiegenheitspflicht; Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen


9.1 VALOR verpflichtet sich, über alle im Rahmen mit der Vertragserfüllung zur Kenntnis gelangten, technischen und betrieblichen Angelegenheiten bzw. Vorgänge des Kunden, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu wahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind oder deren Weitergabe bzw. Publikation der Kunde schriftlich genehmigt hat sowie Informationen, die VALOR ohne Bruch einer Verschwiegenheitsverpflichtung von dritter Seite erlangt hat oder die VALOR bereits vorher bekannt waren. 9.2 VALOR verpflichtet sich zudem, sämtliche VALOR zur Verfügung gestellten sowie von VALOR im Rahmen der Leistungserbringung selbst angefertigten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, und insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte keine Einsicht nehmen können. Dies gilt insbesondere für alle Aufzeichnungen, Skizzen, Muster, Modelle, Konzepte und Schriftstücke sowie für alle Programme und Dateien etc., die sich im Besitz von VALOR befinden und die die Angelegenheiten des Kunden betreffen. VALOR gibt nach Beendigung des Auftrags sämtliche vom Kunden an VALOR überlassene Unterlagen an den Kunden nach dessen Aufforderung zurück. VALOR ist berechtigt, Kopien zu archivieren, wenn und insoweit sie zum Zwecke ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation benötigt werden. 9.3 Diese Pflichten gelten über die Beendigung des Vertrages hinaus (Nachwirkung). 9.4 VALOR wird ihre Erfüllungsgehilfen entsprechend verpflichten. 9.5 Soweit vereinbart, schließt VALOR Research & Consulting GmbH vor Durchführung einer Studie mit den Testpersonen eine Verschwiegenheitsvereinbarung ab. VALOR Research & Consulting GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Einhaltung von Verschwiegenheitsvereinbarungen seitens der Testpersonen.

§ 10 Rechnungsstellung; Fälligkeit; Zahlungsmodalitäten


10.1 VALOR ist berechtigt, zur Finanzierung der beauftragten Studie eine angemessenen Vorauszahlung vom Kunden zu verlangen. Die Vorauszahlungen werden auf die vereinbarte Vergütung angerechnet und in der Schlussrechnung ausgewiesen. 10.2 Vergütungen für Leistungen von VALOR sind, soweit nicht anders bestimmt, sofort fällig. 10.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten. Für Zahlungsverzug gilt die gesetzliche Regelung.

§ 11 Gewährleistung für qualitative Mängel


11.1 Wird die im Angebot und dessen Anlagen vereinbarte Beratungs- und/oder Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat VALOR dies zu vertreten, so erbringt VALOR die Leistung vertragsgemäß und fehlerfrei ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Nachfrist. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis von der nicht vertragsgemäßen, fehlerhaften Leistung. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus von VALOR zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat VALOR Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. 11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Auch in diesem Fall hat VALOR Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. 11.3 Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden für qualitative Mängel sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für VALOR zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden.

§ 12 Haftung; Haftungsausschluss; Haftungsbegrenzung


12.1 VALOR haftet nicht für Entscheidungen des Kunden, die auf Untersuchungsergebnissen basieren und in der Folge zu Verlusten oder Schäden beim Kunden oder Dritten führen. 12.2 VALOR haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei von VALOR oder ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Vertrages leicht fahrlässig verursachten Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von VALOR gegenüber dem Kunden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. 12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse nicht für VALOR zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden. 10.4 Soweit die Haftung von VALOR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VALOR.

§ 13 Produkttests


Der Kunde stellt VALOR von allen Ansprüchen für Schäden von Mitarbeitern, Testpersonen oder sonstigen Dritten frei, die durch Fehler des zu testenden Produkts verursacht oder hervorgerufen werden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass alle erforderlichen chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen Prüfungen, Untersuchungen und Analysen des Testprodukts nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik stattgefunden haben. Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, dass das Testprodukt für alle vereinbarten Tests geeignet ist. Er garantiert, dass ihm nicht bekannt ist, dass das Produkt irgendwelche Schäden hervorrufen kann. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen und für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen VALOR zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

§ 14 Kündigung


14.1 Der Kunde ist berechtigt, den Auftrag vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
14.2 Kündigt der Kunde vorzeitig, ist VALOR berechtigt, vom Kunden Ersatz für solche Aufwendungen zu verlangen, die VALOR im Vertrauen auf die Durchführung des Auftrags geleistet hat. In jedem Fall kann VALOR neben den Kosten nach Satz 1 bei Kündigung bis zu vier (4) Wochen vor Auftragsdurchführung 30 %, bei Kündigung bis zu einer (1) Woche vor Auftragsdurchführung 60 % und andernfalls 90 % der vereinbarten Vergütung abzüglich der von VALOR ersparten Kosten gegenüber dem Kunden geltend machen. 14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen


15.1 Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gibt das Angebot inkl. seiner Anlagen sowie diese Bestimmungen alle zwischen den Parteien getroffenen Regelungen wieder; weitergehende Vereinbarungen oder Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch, soweit die Schriftform abgedungen werden soll. 15.2 Sollte eine dieser Bestimmung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien bemühen sich, für die unwirksame Bestimmung eine rechtswirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten rechtlich und wirtschaftlich so weit wie möglich entspricht. 15.3 Der Vertrag, das Angebot und diese Bestimmungen unterliegt allein dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Bei dem Recht der Bundesrepublik Deutschland soll es - soweit rechtlich zulässig - auch dann verbleiben, wenn nach deutschem Recht auf das Recht eines anderen Staates verwiesen wird (Ausschluss des Kollisionsrechts).
15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ist der Geschäftssitz von VALOR.
VALOR ist auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen.
Das Recht beider Parteien, einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.
15.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten an die Stelle aller früher zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.

Valor Research & Consulting
Daniel Plettenberg
Wohlwillstraße 17
20359 Hamburg
Member of ESOMAR